Im Runderlass vom 21. November 2018 heißt es unter Punkt:
2.1
Hygienische Anforderungen
Aus hygienischen Gründen ist der Spielsand mindestens einmal jährlich auszutauschen.
Dieser Runderlass hat nun endlich einen Ersatz erhalten. Im neuerlichen Schreiben vom 14.10.2020 (Vorsorglicher Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen) heißt es nun :
Allgemeines:
Sandspielflächen auf Kinderspielflächen sollen zum Schutz der Kinder grundsätzlich vor dem Eintrag von Verunreinigungen geschützt werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber/die Betreiberin der Sandspielfläche.
Insbesondere der Eintrag von z.B. Glasscherben, Zigarettenkippen, Lebensmittelresten, Spritzen , aber auch Laub oder ähnlichem organischen Material (Äste, Pflanzen) sowie Kot von Tieren sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden (Begrenzung des Zutritts, Abhalten von Tieren, ggf. Abdeckung bei Nichtbenutzung u.a.)
Es wird empfohlen, die Sandspielflächen regelmäßig auf solche Verunreinigungen zu prüfen und ggf. zu reinigen.
Zusätzlich sollte auf eine regelmäßige Durchlüftung und Trocknung des Sandes geachtet werden (umgraben, sieben, durchrechen o.Ä.). Dies reduziert anaerobe Zersetzungsprozesse von organischem Material und verschlechtert die Lebensbedingungen für mögliche Krankheitserreger.
Die Tiefenreinigung durch Sandmaster setzt genau hier seit 30 Jahren die Maßstäbe für diese geforderte Reinigung der Sandflächen. Der verunreinigte Sand wir mittels eines Fließbandes im Inneren der Maschine aus einer maximalen Tiefe von 40 cm geholt und gesiebt. Hierbei wird die gleichzeitige Belüftung des Untergrundes durchgeführt. Somit können die aeroben Mikroben im Sand die anaeroben Stoffe wieder abbauen.
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