Trampoline in der neuen DIN EN 1176-1:2017-12

In der bisherigen DIN EN 1176 wurden Trampoline nicht speziell berücksichtigt und nur auf der Grundlage des Teil 1 geprüft und bewertet. Nun werden die Trampoline für öffentliche Spielplätze erstmal unter dem Punkt 4.2.16 Sprunggeräte behandelt. Von der Begrifflichkeit her liest man hier von Sprunggeräten und nicht von Trampolinen. Dabei werden 2 Arten von Sprunggeräten unterschieden und wie folgt differenziert: kleines Sprunggerät <1,44m² oder großes Sprunggerät >1,44m².

Hierbei ist die tatsächliche Sprungfläche ohne den üblichen Einbaurahmen gemeint. Die beiden verschiedenen Bauarten haben den Unterschied in dem benötigten Fallraum. Reicht bei dem kleinen Sprunggerät eine Fläche von 1500mm, so muß bei einem großen Sprunggerät schon eine Fläche von 2000mm Fallschutzmaterial umlaufend vorgesehen werden. Wenn bei einem Sprunggerät die Sprungrichtung vorgegeben ist, so muss der Fallraum in der Sprungrichtung mindestens 3000mm betragen. Dies wäre bei Sprunggeräten der Fall die z.b. 5m x 1m  als Maße aufweisen. Hier kann man von einer vorgegebenen Sprungrichtung sprechen. Der Freiraum um ein Gerät herum muss, gemessen vom Rand der Sprungfläche, >1500mm und über der Sprungfläche >3500mm betragen.

Die maximale Fallhöhe um das Sprunggerät herum darf eine Höhe von 600mm nicht übersteigen. Einige Geräte haben einen Einbaurahmen oder können ohne Erdarbeiten aufgestellt werden. Dann muß die Fallhöhe, gemessen vom Randbereich, kleiner als 600mm sein. Diese Höhe muß auch über die gesamte Aufprallfläche eingehalten werden . Heißt also 1,5m umlaufend, horizontal nur ein maximaler Höhenunterschied von 600mm.

Bei Wartungsarbeiten müssen die Mitarbeiter der Pflegetrupps immer wieder die Sprungflächen lösen, um die Sprunggruben zu säubern. Im Laufe der Zeit sammelt sich immer Dreck, Sand oder ähnliches in der Grube und kann so Stauchungen der Wirbelsäule hervorrufen, wenn beim Sprung die Sprungfläche auf den Bodengrund trifft. Auch hier hat die DIN 1176-1 nun ein Sicherheitsmaß angegeben, damit die Wartungsarbeiten auch durchgeführt werden. Die Bodenfreiheit unter dem Sprungtuch muss bei einer Belastung von 69,5kg mindestens 100mm betragen.

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Andreas Fabian - geprüfter und zertifizierter Sachkundiger für Spielplatzsicherheit nach DIN 79161 - Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Artikel bzw. Produkt haben schreiben Sie mir eine Email - andreas@fabian-spielplatz.de oder rufen Sie uns direkt an : 05251/388262
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